Die rechtlichen Rahmenbedingungen für navigationsunterstützende Einrichtungen innerhalb von Städten sowie die unklare Positionierung dieser Einrichtungen haben zu Lärmverschmutzung und zum Bau schallabsorbierender Lärmschutzwände infolge der Reflexion des Schalls an die Öffentlichkeit geführt. Die Wirksamkeit solcher Barrieren hängt jedoch maßgeblich von den verwendeten Materialien ab. Die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen – insbesondere deren praktische Umsetzung – sind für Kunden von Lärmschutzwänden von großer Bedeutung. Ihre Untersuchungen haben ergeben, dass Lärmschutzwände zur Lärmminderung eine Schalldämmung von mindestens 30 bis 40 dB bewirken. Automatisierte Bauverfahren sind weltweit verbreitet.